Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Michael Kronenberg, Hundetrainer / Verhaltensberater
§1 Geltungsbereich
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zwischen Michael Kronenberg Hundetrainer / Verhaltensberater (im Folgenden als „Trainer“ bezeichnet) und dem/der AuftraggeberIn (im Folgenden als „Halter“ bezeichnet). Der Trainer erbringt sämtliche Dienstleistungen im Bereich Hundetraining und Hundeverhaltensberatung auf Grundlage dieser „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“, die auch auf der Homepage unter www.michael-kronenberg.de nachzulesen sind. Der Trainer behält sich die jederzeitige Änderung oder Ergänzung der AGB vor. Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt der Buchung geltende Fassung.
§2 Erfolgsgarantie
Der Halter erhält im Rahmen des Unterrichts Handlungsvorschläge für eine artgerechte Hundeerziehung. Eine Erfolgsgarantie kann daraus jedoch nicht abgeleitet werden, da der Erfolg in hohem Maße vom Halter, dem geleisteten Trainingsaufwand und dem teilnehmenden Hund abhängt. Der Trainer übernimmt keine Erfolgsgarantie für die im Unterricht vermittelten Inhalte, versichert jedoch, diese nach bestem Wissen und Gewissen zu vermitteln.
§3 Vertragsangebot und Vertragsabschluss
Mit der Anmeldung zu einem Angebot des Trainers bietet der Halter verbindlich einen Vertragsabschluss an. Die Anmeldung ist bindend für den Halter und verpflichtet zur Zahlung der vereinbarten Gebühr, die sich aus der jeweils gültigen Preisliste ergibt. Der Vertrag kommt erst mit der Annahme durch den Trainer zustande. Durch den Vertragsabschluss gelten die AGB´s des Trainers als anerkannt. Mündlich vereinbarte Trainings- und Beratungsstunden sind grundsätzlich verbindlich.
§4 Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die zum Zeitpunkt der Anmeldung auf der Homepage www.michael-kronenberg.de bekanntgegebenen Gebühren. Aktuelle Preise können der vorgenannten Homepage entnommen werden. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet. Gebühren- und Terminänderungen, sowie Irrtümer sind vorbehalten. Die Fahrtkosten und Fahrtzeiten werden nach Aufwand individuell abgerechnet. Zahlungen sind nach Leistung der Dienste durch den Trainer vor Ort in bar fällig. Der Trainer ist berechtigt, angemessene Vorschüsse/Abschlagszahlungen zu verlangen. Zusammenfassend ist festzuhalten:
– Zahlungen für Einzelstunden, Trainings- und Infogespräche werden am Tag der Leistungserbringung vor Ort
in bar fällig
– Zahlungen für Gruppenkurse werden zum Kursbeginn vor Ort fällig. Bei Zahlungsverzug erlischt die
Teilnahmeberechtigung
§5 Rücktritt vom Vertrag durch den Trainer
Der Trainer behält sich vor, Kurse aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl abzusagen. Etwaig bezahlte Kursgebühren werden in diesem Falle vollständig rückerstattet, oder es wird ein neuer Termin vereinbart. Der Trainer kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Halter sich vertragswidrig verhält oder das Ziel der Ausbildung oder andere Teilnehmer gefährdet. Die vereinbarten Stunden müssen dann zu 100% bezahlt werden. Sollten vereinbarte Termine aufgrund unerwarteter Vorkommnisse z.B. Wetterverhältnisse, die eine Durchführung des Unterrichts unzumutbar machen, oder durch Krankheit seitens des Trainers ausfallen, ist der Trainer verpflichtet einen Ersatztermin anzubieten, um die Unterrichtsstunde in Absprache mit dem Halter möglichst schnell nachzuholen. Allfällige Stornierungen sind ausschließlich schriftlich zu übermitteln.
§6 Rücktritt vom Vertrag durch den Halter
Alle Trainingsstunden müssen bis spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt werden. Trifft dies nicht zu, müssen die abgesagten Stunden zu 100% bezahlt werden. Verspätungen des Halters zum vereinbarten Termin, gehen zu dessen Lasten und berechtigen nicht zur Minderung der Vergütung. Bei einer Verhinderung des Halters besteht kein Anspruch auf einen Ersatztermin.
§7 Verpflichtungen des Halters
Der Halter versichert, dass sein Hund behördlich angemeldet, ausreichend geimpft (Grundimmunisierung / Tollwut) und entwurmt, sowie haftpflichtversichert ist. Der Halter versichert, dass sein Hund frei von ansteckenden Krankheiten ist. Der Halter ist verpflichtet, den Trainer unaufgefordert, vollständig und wahrheitsgemäß über etwaige Krankheiten und/oder Parasitenbefall und/oder Verhaltensauffälligkeiten seines Hundes (z.B. übermäßige Aggressivität) vor Beginn des Trainings zu informieren. Der Halter ist verpflichtet den Trainer gegebenenfalls über die Läufigkeit seiner Hündin zu informieren. Der Trainer ist berechtigt, läufige Hündinnen sowie Hunde mit ansteckenden Krankheiten vom Training auszuschließen. Den Anordnungen zur sicheren Verwahrung des Hundes (Leine, Maulkorb, etc.) ist Folge zu leisten. Bei Nichteinhaltung seitens des Halters behält sich der Trainer vor, das Training/die Beratung abzubrechen. Die Gebühren sind trotzdem in vollem Ausmaß geltend.
§8 Haftung
Der Trainer übernimmt keinerlei Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden die dem Halter oder seinem Hund oder Begleitpersonen durch die Anwendung der gezeigten Übungen, den Freilauf der Hunde, Rangeleien von eigenen oder fremden Hunden im Freilauf entstehen. Eine Haftungsverpflichtung besteht nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Trainers. Alle Begleitpersonen sind von dem Haftungsausschluss in Kenntnis zu setzen. Der Halter haftet in vollem Umfang nach Maßgabe der gesetzlichen Haftungsregelung für jegliche Schäden die sein Hund verursacht. Der Halter handelt in eigener Verantwortung. Auch während der Unterrichtszeit obliegt dem Halter die Führung des Hundes eigenverantwortlich, sie wird nicht an den Trainer abgetreten. Soweit es im Rahmen der Ausbildung notwendig ist den Hund von der Leine zu lassen, weisen wir ausdrücklich auf die gesetzlichen Bestimmungen hin. Der Trainer kann nur eine Empfehlung aussprechen, der Halter handelt eigenverantwortlich. Der Einsatz von Hilfsmitteln wie Schleppleine, Halti etc. erfolgt auf eigenes Risiko, auch wenn diese auf Veranlassung des Trainers genutzt werden.
§9 Teilnahmeausschluss
Der Trainer behält sich vor, Halter ohne Angabe von Gründen mit sofortiger Wirkung vom Training auszuschließen, wenn sie oder ihr teilnehmender Hund eine Störung oder Gefahr für den reibungslosen Ablauf des Trainings darstellen, oder Anweisungen des Trainers nicht Folge geleistet wird. Das Honorar ist in diesen Fällen in vollem Ausmaß geltend.
§10 Fotos / Videos
Der Trainer behält sich vor, Fotos oder Videos, die durch den Trainer während des Trainings/der Beratung gemacht werden, auf der Trainerwebsite, der Facebook Site und Anderen zu veröffentlichen. Der Halter erteilt hierzu seine inhaltliche und zeitlich unbefristete Genehmigung.
§11 Urheberrecht
Sämtliche Unterlagen des Trainers, die dem Halter im Rahmen des Unterrichts ausgehändigt werden, unterliegen dem urheberrechtlichem Schutz. Der Halter darf sie nur für private Zwecke nutzen. Die Vervielfältigung, Verbreitung, der Verleih oder die Vermietung sind hiermit ausdrücklich untersagt.
§12 Verhaltens-Fragebogen
Der Halter verpflichtet sich, die Fragen im Verhaltensbogen wahrheitsgemäß zu beantworten.
§13 Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Neuss.